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Gerichtsjahr



Als Gerichtsjahr wird in Österreich das Praktikum im Dienstbetrieb meist eines Bezirksgerichts, das Absolventen des Studiums für Rechtswissenschaften offen steht, bezeichnet. Das Gerichtsjahr ist kein Teil des Studiums, jedoch Voraussetzung für eine weiterführende Laufbahn in den klassischen juristischen Berufen Richter, Notar und Rechtsanwalt.



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