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Gesicherter Vorstieg (Feuerwehr)



Bei der Feuerwehr versteht man unter Gesicherter Vorstieg das gesicherte Vorwärtsbewegen in Absturzgefährdeten Bereichen, wobei Zwischensicherungen gelegt werden müssen. Im Gegensatz zum gesicherten Aufstieg, der der Höhenrettung vorbehalten ist, darf jeder Feuerwehrmann, welcher in der Absturzsicherung ausgebildet ist, den Vorstieg durchführen.



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