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Geschäftsbesorgungsvertrag



Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag (§§ 611 und 631 BGB), durch den sich der Beauftragte zur entgeltlichen Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet (§ 675 BGB).



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