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Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) regelt die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (Deutschland).
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