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Gemeinschaftsteuer (Deutschland)



Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund und Ländern gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftssteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die veranlagte Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Umsatzsteuer.



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