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Geringfügige Beschäftigung



Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden.



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