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Gießkannenprinzip



Mit Gießkannenprinzip bezeichnet man ein Verfahren der Zuschuss- bzw. Subventionsverteilung, bei dem weder die zeitliche Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen noch die Subventionsdringlichkeit, sondern allenfalls die Höhe der beantragten Subventionen – wenn überhaupt – ausschlaggebend sind.



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