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Gegenpapst
Als Gegenpapst (pseudopapa, antipapa) wird ein Papst bezeichnet, wenn er zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten (und nicht zurückgetretenen) Papstes aufgestellt wurde. Zur Aufstellung von Gegenpäpsten kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete oder der Kaiser bzw.
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