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Gegenäußerung
In einer Gegenäußerung antwortet die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland auf eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetz. Die Gegenäußerung ist somit ein Verfahrensschritt im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, an denen Bund und Länder gleichermaßen beteiligt sind.
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