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Gesetzlicher Vertreter
Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern für ihr minderjähriges Kind oder der Vormund, wenn den Eltern die elterliche Sorge nicht zusteht.
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