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Generalbundesanwalt



Der Generalbundesanwalt (GBA) ist in Deutschland das Strafverfolgungsorgan des Bundes und nimmt Aufgaben wahr neben der Justizgewalt der Länder. Oft als „Bundesanwaltschaft“ bezeichnet, leitet der Generalbundesanwalt nicht eine Behörde, er ist vielmehr selbst Behörde und trägt die Amtsbezeichnung Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.



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