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Gerichtsbarkeit



Gerichtsbarkeit ist im weitesten Sinne die Rechtsprechungsgewalt (Jurisdiktionsgewalt) eines Staates. Im europäischen Mittelalter und in der frühen Neuzeit war die Gerichtsbarkeit ein Recht bestimmter Personen oder Korporationen, welches diese auch veräußern oder als Lehen vergeben konnten.



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