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Geschlossener Vollzug
Alle für den offenen Vollzug nicht geeigneten Gefangenen werden im geschlossenen Vollzug untergebracht. Nach der in Deutschland üblichen Praxis werden rückfällig gewordene Straftäter und Straftäter, bei denen Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht, in besonders gesicherten Gefängnissen mit baulicher Abgrenzung zur Außenwelt eingewiesen.
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