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Geschäftsstelle



Die Geschäftsstelle ist eine Einrichtung des deutschen Gerichtsverfassungsrechts, die nach § 153 GVG und §§ 13 VwGO, 12 FGO, 7 Abs. 1 ArbGG, 4 SGG bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gebildet wird.



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