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Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union



Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden „EU-Beamtengericht“) stellt eine sog. Gerichtliche Kammer dar und wurde aufgrund von Artikel 225a EGV durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 2.



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