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Geschäftsanteil



Mit dem Rechtsbegriff Geschäftsanteil bezeichnet man den Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Da es sich nicht um einen bestimmten Kapitalanteil, sondern um den Anteil an einer Gesamthandsgemeinschaft (wie zum Beispiel auch der Erbengemeinschaft) handelt, kann er nicht in einer Geldsumme, sondern nur in einem Bruchteil ausgedrückt werden.



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