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Gesetz über die religiöse Kindererziehung



Das (Reichs-)Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG) regelt bundeseinheitlich die Erziehung von Kindern in einem religiösen Bekenntnis oder einer nicht-religiösen Weltanschauung (§ 6). Es dient maßgeblich der Garantie des Grundrechts der positiven und negativen Religionsfreiheit und hat deshalb, obwohl privatrechtliche Regelung, Einfluss auf das Verfassungs- und Staatskirchenrecht.



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