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Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
Das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (kurz: Kontrollgremiumgesetz) ist die Grundlage des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ihm unterliegen insbesondere die Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes.
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