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Gesellschaft für Rechtsvergleichung
Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung wurde 1950 als Fachorganisation der Vergleichenden Rechtswissenschaft gegründet und ist ein eingetragener Verein. Sie ist die Nachfolgerin der 1894 in Berlin gegründeten „Internationalen Vereinigung für Vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre“, die nach 1933 ihre Tätigkeit einstellte.
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