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Geflügelpest-Verordnung



Die deutsche Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (kurz: Geflügelpest-Verordnung oder GeflPestV) wurde vom Landwirtschaftsministerium auf Grund des § 79 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes erlassen und zuletzt im November 2004 überarbeitet.



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