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Gegenkönig
Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem deutschen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich.
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