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Gemeinsame Verfassungskommission



Die Gemeinsame Verfassungskommission (GVK) wurde Ende November 1991 durch die beiden deutschen Gesetzgebungsorgane Bundestag und Bundesrat eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten über die Notwendigkeit oder Wünschbarkeit von Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes nachzudenken und Änderungsvorschläge zu formulieren.



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