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Gewährträgerhaftung
Als Gewährträgerhaftung wird in Deutschland ein Rechtsinstitut bezeichnet, das in dem Fall greift, dass die Schulden einer öffentlich-rechtlichen Anstalt größer sind als ihr Vermögen und die Gläubiger deshalb ihre Forderungen nicht befriedigen könnten. In diesem Ausnahmefall hat jeder Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung seiner Forderung gegen die öffentlich-rechtliche Anstalt durch den jeweiligen Anstaltsträger (die Kommune oder das Land).
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