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Geldschöpfungsmonopol



Als Geldschöpfungsmonopol bezeichnet man das in vielen Ländern gesetzlich festgelegte Recht der Zentralbank, als einzige Institution Banknoten und Münzen des gesetzlichen Zahlungsmittels emittieren zu dürfen. Bei Banknoten spricht man vom Banknotenmonopol, bei Münzen vom Münzrecht.



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