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Geheimer Vorbehalt
Ein geheimer Vorbehalt (auch Mentalreservation) liegt vor, wenn derjenige, der eine Willenserklärung abgibt, insgeheim das von ihm Erklärte nicht will. Geheim ist der Vorbehalt, wenn er vor demjenigen, dem gegenüber die Willenserklärung abgegeben werden soll, verheimlicht wird; unerheblich ist, ob Dritte Kenntnis davon haben.
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