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Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen
Nach dem Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz - HalbSchG) werden neue Strukturen von Halbleitererzeugnissen geschützt. Diese müssen dazu "Eigenart" aufweisen.
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