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Gesetz über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der öffentlichen Verwaltung
Das Gesetz über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der öffentlichen Verwaltung (IuKG) vom 24. Dezember 2001 ist ein Landesgesetz des Freistaats Bayern.
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