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Gesetz der spezifischen Sinnesenergien
Im Jahr 1826 formulierte der Physiologe Johannes Peter Müller das Gesetz der spezifischen Sinnesenergien, in dem er beschrieb, dass nicht der äußere Reiz die Qualität der Wahrnehmung bestimmt, sondern nur die Eigenart des gereizten Sinnesorgans. Diese ist die qualitativ spezifische Sinnesmodalität der gereizten Sensoren.
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