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Generalität
Die Generalität bezeichnet im Deutschen die Gesamtheit aller Angehörigen der höchsten Offiziersrangklasse, also neben Generalen auch die Admirale, da die Admiralität lediglich eine Verwaltungs- und Kommandobehörde ist. Die Stellung innerhalb der Generalität wird durch den Dienstgrad festgelegt, bei gleichem Dienstgrad entschied die Anciennität über den Vorrang, bei gleicher Anciennität entschied die Seniorität.
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