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Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GbRmbH) ist eine BGB-Gesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Lange Zeit war umstritten, ob die Gründung einer GbRmbH nach deutschem Recht möglich ist; inzwischen ist anerkannt, dass der Zusatz keine Wirkung hat und die GbRmbH wie die BGB-Gesellschaft behandelt wird.
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