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Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes geschieht auf der Grundlage von § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetz]es (ArbSchG, 1996) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum [[Arbeitsschutz (1992). In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 6), der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung sind Gefährdungsbeurteilungen aufgegriffen und verankert worden.
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