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Geldwertsicherungsklausel
Eine Geldwertsicherungsklausel bestimmt in einem Kreditvertrag, dass der Kreditnehmer seine Geldleistungen (Zins- und Amortisationszahlungen) bei Fälligkeit jeweils in Mengen Geld zu erbringen hat, die ausreichen, um entweder eine bestimmte Menge eines Realgutes (z. B.
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