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Geistliches Ministerium



Geistliches Ministerium ist ein Ausdruck der deutschen Rechts- und Kirchengeschichte. Es bezeichnete kein Ministerium im modernen Sinn, sondern die Gesamtvertretung der Pfarrerschaft in einem städtischen und insbesondere reichsstädtischen evangelisch-lutherischen Kirchenwesen, insbesondere vor 1918.



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