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Geltungserhaltende Reduktion
Geltungserhaltende Reduktion (orthografisch ebenfalls korrekt: Geltung erhaltende Reduktion) ist eine Rechtstechnik bei der Auslegung und Anwendung von Normen und Klauseln, die bei Unwirksamkeit einer Klausel wegen eines Wertungsverstoßes diese Normen und Klauseln in einem engeren, gerade noch zulässigen Umfang anwendet, sie also strukturell aufrechterhält.
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