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Gemeinsamer Bundesausschuss



Als Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) wird ein neues deutsches gesundheitspolitisches Gremium bezeichnet, das durch das Anfang des Jahres 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) eingesetzt wurde. Rechtsgrundlage bildet der § 91 des fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V).



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