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Gerichtsherrschaft



Die Gerichtsherrschaft ist ein historischer Ausdruck für das Recht eines Grundherren, Gericht zu halten. Diejenige Person, welche dieses Recht besaß, wurde Gerichtsherr oder Gerichtsfrau genannt Stichwort Gerichtsherrschaft in: Johann Georg Krünitz: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft 1773 bis 1858 hier online.



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