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Gemeinsames Registerportal der Länder
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland betreiben zur Förderung der handelsrechtlichen Publizität der Register gemeinsam ein Internetportal (Registerportal). Das gemeinsame Registerportal der Länder eröffnet den Zugriff auf die automatisierten Registerabrufsysteme (§ 9 Abs.
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