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Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 beruht auf zwei wesentlichen Anlässen: Zum einen der Frage, wie in der jungen Bundesrepublik mit den Orden und Ehrenzeichen aus der Zeit vor 1945 umgegangen werden soll (und zwar sowohl mit den nationalsozialistischen als auch den ideologisch weniger belasteten aus der Zeit des Kaiserreiches und der Weimarer Republik), zum anderen auf der Notwendigkeit, mit den weitergeführten bzw.
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