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Gemeinsame Handelspolitik
Unter Gemeinsamer Handelspolitik versteht man einen Politikbereich der Europäischen Union, der die Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung und Steuerung des Außenhandels mit Drittstaaten umfasst. Strikt zu unterscheiden ist sie vom Binnenmarkt, der die Handelsbeziehungen der Mitgliedstaaten untereinander betrifft, aber auch von der Außenhandelspolitik der Mitgliedstaaten, wenn auch deren Kompetenzen durch den EGV insofern erheblich beschnitten worden sind.
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