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Gewaltenteilung
In der Staatstheorie versteht man unter Gewaltenteilung (Gewaltentrennung) eine Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Träger. Ursprünglich bezog sich dies auf Krone, Adel und Bürgertum mit dem Zweck, Macht durch Macht zu zügeln (Montesquieu: Vom Geist der Gesetze.
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