Enzyklopädie > G > Gefahrgeneigte Arbeit


Gefahrgeneigte Arbeit



Die gefahrgeneigte Arbeit ist ein veralteter Begriff des deutschen Schadensersatzrechts im Rahmen des Arbeitsvertrages. Im Rahmen des betrieblichen Schadensausgleichs musste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Schäden ersetzen, die durch gefahrgeneigte Tätigkeiten an dessen Rechtsgütern entstehen.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de