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Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums



Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, kurz Berufsbeamtengesetz, wurde am 7. April 1933 erlassen und erlaubte es den nationalsozialistischen Machthabern, ihnen politisch missliebige und jüdische Beamte aus dem Dienst zu entfernen.



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