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Gerichtshandelsbuch
Ein Gerichtshandelsbuch (örtlich oder regional auch Amtsbuch, Erbbuch, Handelsbuch, Kaufbuch, Landbuch oder Vererbungsbuch genannt; es gibt dafür im deutschen Sprachraum sicher noch zahlreiche weitere Bezeichnungen) enthält handschriftliche, in ein Buch eingetragene Protokolle über Kaufverträge für Häuser, Bauerngüter und Grundstücke in einer Gemeinde oder in mehreren benachbarten Gemeinden.
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