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Gestaltungsrecht
Das Gestaltungsrecht ist ein subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann. Meistens wird das Gestaltungsrecht durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil ausgeübt (empfangsbedürftige Willenserklärung).
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