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Handakte



Der Begriff Handakte ist unter Rechtsanwälten üblich für eine Akte, die nur die für das Verfahren oder den Termin wesentlichen Unterlagen enthält. Insbesondere in umfangreichen Klageverfahren mit Beweisaufnahmen und mehreren Verhandlungsterminen ist es unzweckmäßig die gesamte, teilweise mehrere Aktenordner umfassende Akte mit zum Gericht zu nehmen.



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