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Harmoniemusik
Unter Harmoniemusik im ursprünglichen Sinne versteht man eine Orchesterbesetzung aus Holz- und Blechbläsern, die ungefähr um 1770 entstand und besonders für Freiluftkonzerte oder Tafelmusiken eingesetzt wurde. Die übliche Besetzung bestand aus einem Bläseroktett (je zwei Oboen, Klarinetten, Hörner und Fagotte), das oft durch zusätzliche Bassinstrumente (Kontrafagott oder Kontrabass) oder weitere Bläser ergänzt wurde.
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