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Heilmittelwerbegesetz
Den rechtlichen Rahmen der Werbung im Sozialwesen bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen, das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dieses gilt für einige Leistungsanbieter im Gesundheitswesen (z.
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