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Hackfleischverordnung
Die Hackfleischverordnung (HflV) – eigentlich „Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinertes rohes Fleisch“ – gilt für das gewerbsmäßige Herstellen (Auswählen, Gewinnen, Herstellen, Zubereiten, Be- und Verarbeiten), Behandeln (Wiegen, Um- und Abfüllen, Verpacken, Kennzeichnen, Befördern, Lagern und Aufbewahren) sowie das Inverkehrbringen (Anbieten, Vorrätig halten zum Verkauf und das Abgeben an andere).
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