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Heilpraktikergesetz



Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 regelt die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" und enthält Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände.



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