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Hausgewerbe
Ein Hausgewerbe betreibt, wer bei nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften unter wesentlicher eigener Mitarbeit Waren im Auftrag eines Gewerbetreibenden herstellt, verpackt oder verarbeitet und dabei die wirtschaftliche Verwertung dem Gewerbetreibenden überlässt, § 2 Abs. 2 Heimarbeitergesetz (HAG).
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